Pflanzenschutzbehörden sichern den Schutz der einheimischen PflanzenbestĂ€nde und der Landwirtschaft, indem sie im grenzĂŒberschreitenden Handel mit Getreide, Obst, Schnittblumen und Pflanzmaterial auf verbotene SchĂ€dlinge, Pflanzenkrankheiten und PestizidrĂŒckstĂ€nde prĂŒfen.
Quelle: https://www.ippc.int
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