Haftungsdurchgriffsklausel
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Durchgriffshaftung
Eine Haftungsdurchgriffsklausel ist eine vertragliche Bestimmung, die es ermöglicht, über die beschränkte Haftung einer juristischen Person hinauszugehen und auch natürliche Personen oder andere verbundenen Unternehmen für Verpflichtungen haftbar zu machen, insbesondere in Fällen von Missbrauch, Vermögensverschiebung oder Umgehung der Haftung innerhalb einer Lieferkette oder eines Logistikdokuments.