Verjährungsfrist Lager
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html
TL;DR
Verjährungsfrist Lager bezeichnet den gesetzlich festgelegten Zeitraum, nach dem Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit Lagerdienstleistungen (z. B. Lagerung von Gütern, Haftung des Lagerhalters) verjährt und gerichtlich nicht mehr durchgesetzt werden können. Der Zeitraum ergibt sich aus dem jeweiligen nationalen Verjährungsrecht (in Deutschland typischerweise die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß BGB). Die Frist beginnt in der Regel mit dem …
Verjährungsfrist Lager bezeichnet den gesetzlich festgelegten Zeitraum, nach dem Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit Lagerdienstleistungen (z. B. Lagerung von Gütern, Haftung des Lagerhalters) verjährt und gerichtlich nicht mehr durchgesetzt werden können. Der Zeitraum ergibt sich aus dem jeweiligen nationalen Verjährungsrecht (in Deutschland typischerweise die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß BGB). Die Frist beginnt in der Regel mit dem Entstehen des Anspruchs bzw. dem Kenntnisstand des Anspruchsberechtigten über den Anspruch und den liegenschaftlichen Sachverhalt.
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