Praeferenznachforderung Rueckwirkung
Quelle: https://ec.europa.eu/trade/policy/accessing-markets/trade-defence-instruments/tariff-preference-system/
Eine rückwirkende Forderung nach bevorzugter Behandlung im Handelsverkehr. Sie beinhaltet die Geltendmachung eines Vorteils (z. B. günstigere Zollsätze oder Quoten) für bereits abgewickelte Lieferungen oder Transaktionen, wenn Kriterien für die Vorteilsgewährung erst nach dem Zeitpunkt der Durchführung festgelegt oder anerkannt wurden. Die Rückwirkung bedeutet, dass der Vorteil auf vergangene Sachverhalte angewendet wird.
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