ECOWAS-Präferenz – Nichtveränderungsgrundsatz Kfz-Teile
Quelle: https://www.ecowas.int
Der Nichtveränderungsgrundsatz für Kfz-Teile innerhalb der ECOWAS-Präferenzen besagt, dass bestimmte Kfz-Teile, die aus einem ECOWAS-Land stammen, nicht modifiziert oder bearbeitet werden dürfen, um die steuerlichen Vorteile bei der Einfuhr in ein anderes ECOWAS-Land zu sichern.
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