Zollsteuerverjährung
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Zollrecht/Verjaehrung/verjaehrung-node.html
Rechtlicher Zeitraum, nach dem die Zollbehörden keine Ansprüche mehr auf Erhebung von Zollabgaben, Steuern oder Strafzahlungen im Zusammenhang mit einer Zollschuld geltend machen können; nach Ablauf verjährt der Anspruch und der Zollschuld wird getilgt.