Vorsteueranspruchsverjaehrung
Quelle: https://www.haufe.de/steuern/umsatzsteuer-vorsteuerverjaehrung
TL;DR
Die Vorsteueranspruchsverjaehrung bezeichnet die gesetzliche Verjährung des Rechts eines Unternehmens, die gezahlte Vorsteuer (input tax) gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen bzw. zu erstattet zu bekommen. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann der Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden. Die Fristen richten sich in der Regel nach den einschlägigen Vorschriften (z. B. UStG/AO) und betonen, dass Ansprüche innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist …
Die Vorsteueranspruchsverjaehrung bezeichnet die gesetzliche Verjährung des Rechts eines Unternehmens, die gezahlte Vorsteuer (input tax) gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen bzw. zu erstattet zu bekommen. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann der Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden. Die Fristen richten sich in der Regel nach den einschlägigen Vorschriften (z. B. UStG/AO) und betonen, dass Ansprüche innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist geltend gemacht werden müssen, wobei es zu Unterbrechungen oder Hemmungen der Verjährung kommen kann.