Abgabenverjährung
Quelle: https://www.jurion.de/lexikon/abgabenverjaehrung/
Die Abgabenverjährung bezeichnet den Zeitraum, nach dem öffentliche Abgaben (Steuern, Abgaben, Gebühren) gegen deren Erhebung nicht mehr geltend gemacht werden können; damit endet der Anspruch der öffentlichen Hand auf Zahlung.