Mehrwertsteuerveranlagungsverjährung
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html
Die Mehrwertsteuerveranlagungsverjährung bezeichnet den gesetzlich festgelegten Zeitraum, nach dem das Finanzamt eine Umsatzsteuer-Veranlagung für einen bestimmten Veranlagungszeitraum nicht mehr festsetzen oder berichtigen darf. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch der Steuerbehörde auf eine Veranlagung bzw. Nachprüfung.