Ursprungsnachweisnachreichung
Quelle: https://www.zoll.de
Die nachtrĂ€gliche Einreichung eines Ursprungsnachweises (Zertifikat/Ursprungsbescheinigung) zur BestĂ€tigung der Ursprungseigenschaft einer Ware fĂŒr zoll- oder handelsrelevante Zwecke, insbesondere zur GewĂ€hrung von PrĂ€ferenzzöllen, wenn der Ursprungsnachweis nicht fristgerecht vorgelegt wurde.