Gestellungsverspätung
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gestellung
Verzug, der entsteht, wenn der Auftraggeber bzw. Verkäufer die zum Verladen benötigten Güter nicht rechtzeitig dem Frachtführer zur Verfügung stellt; der Zeitraum, bis zur Bereitstellung der Güter gilt als Verzug.