Erstmeldung von Schäden an Kühlfracht
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Refrigerated_container
Die Erstmeldung von Schäden an Kühlfracht bezeichnet die erste formelle Mitteilung durch den Frachtführer oder Empfänger an den Absender oder Versicherer, in der sichtbare oder vermutete Beschädigungen an temperaturgeführten Transportgütern (Kühlfracht) unter Angabe von Art, Umfang und Umständen des Schadens gemeldet werden, um den Schadenregulierungsprozess einzuleiten.
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