Gemeinsames Versandverfahren
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/trade-general/common-transit-procedure_en
Das Gemeinsame Versandverfahren ist ein zollrechtliches Verfahren innerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union, das es ermöglicht, Waren unter zentraler Zollaufsicht von einem Mitgliedstaat in einen anderen zu verbringen, ohne dass an jeder Verbringung ein einzelner Zollanmeldevorgang erforderlich ist. Es wird durch das New Computerised Transit System (NCTS) unterstützt und dient der Vereinfachung und Kontrolle grenzüberschreitender Warenströme.
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