Zollfreilager-Verfahren
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/general-customs-procedures/warehousing-procedure_en
Ein Verfahren, bei dem Waren in einem zollrechtlich abgeschlossenen Lager (Zollfreilager) gelagert werden können, ohne dass Einfuhrabgaben oder andere Zölle unmittelbar anfallen. Die Abgaben werden erst fällig, wenn die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt oder in ein anderes zollrechtliches Verfahren überführt werden.
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