Aufrechnungsverbot
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Aufrechnung
Vertragsklausel, die dem Schuldner oder GlÀubiger untersagt, fÀllige Forderungen gegeneinander aufzurechnen; sie verhindert die Aufrechnung von Gegenforderungen, Zahlungen oder Gutschriften im Rahmen von Abrechnungen oder Nettoberechnungen.