Vorsteuerabzugsverbot
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Umsatzsteuer/Vorsteuerabzug.html
Das Vorsteuerabzugsverbot bezeichnet eine gesetzliche oder vertragliche EinschrÀnkung, dass ein Unternehmer die beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gezahlte Vorsteuer (Input VAT) nicht als Vorsteuer im Rahmen seiner Umsatzsteuerschuld geltend machen darf. Es greift typischerweise in besonderen Sachverhalten, in denen die steuerliche AbzugsfÀhigkeit ausgeschlossen oder eingeschrÀnkt ist.