Einfuhrmehrwertsteuerstundung
Quelle: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Stundung_node.html
Verfahren, bei dem die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird, üblicherweise bis zur Anmeldung bzw. Abführung der Umsatzsteuer, um Liquidität beim Import zu erleichtern; erfolgt oft durch eine Stundung der Zoll- bzw. Steuerbehörden.
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