Einfuhrsteuerverfügung
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Verbrauchsteuer/Einfuhrabgaben/_node.html
Eine Einfuhrsteuerverfügung ist eine rechtsverbindliche Entscheidung der Zollbehörde über die Festsetzung und Erhebung von Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) auf importierte Waren, einschließlich der Festsetzung der Abgabenhöhe, der Begründung, etwaiger Rechtsbehelfe und Zahlungsfristen.
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