Berichterstattung über Gefahrgutzwischenfälle
Quelle: https://www.phmsa.dot.gov/hazmat/incident-reporting-investigation
Die Berichterstattung über Gefahrgutzwischenfälle bezeichnet den gesetzlichen Prozess, bei dem Beförderer und Betreiber verpflichtet sind, zuständige Behörden unverzüglich über Unfälle oder sonstige Vorfälle beim Transport, der Handhabung oder Lagerung gefährlicher Stoffe zu informieren und dabei Art, Menge und Auswirkungen von Freisetzungen oder Gefährdungen gemäß geltender Vorschriften anzugeben.