Fiskalvertretung
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/representative_en
Fiskalvertretung bezeichnet die Bestellung eines in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Vertreters durch ein dort nicht ansässiges Unternehmen, der die umsatzsteuerlichen Pflichten dieses Unternehmens – insbesondere Anmeldung und Zahlung der Mehrwertsteuer – übernimmt.
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