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Re-Exportkontrolle

Quelle: https://ec.europa.eu/trade/trade-policy-and-you/export-controls/re-export-controls_en
Re-Exportkontrolle bezeichnet den rechtlichen und administrativen Rahmen sowie die Prozesse, die sicherstellen, dass Waren, die aus einem Ursprungsland exportiert wurden oder weitergeleitet werden, gemäß den Export- und Zollbestimmungen erneut kontrolliert werden, insbesondere im Hinblick auf Endverwendung, Endbenutzer und Zielort, um Umgehung von Beschränkungen oder illegale Weiterveräußerung zu verhindern.
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