Überlassungsverweigerung
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Lieferverweigerung
Unter dem Begriff versteht man die verweigerte Überlassung von Gütern durch den Verfrachter, Carrier oder den Absender an den Empfänger oder weitergehende berechtigte Stellen, obwohl eine vertraglich oder gesetzlich geregelte Übergabe vorgesehen ist; der Eigentums- oder Besitzübergang wird dadurch blockiert oder verhindert.