Spediteure und Gefahrgutbeauftragte müssen Gefahrgut nach verbindlichen Packvorschriften handhaben – diese sind in internationalen Regelwerken wie ADR (Strassengüterverkehr), IATA DGR (Luftfracht) und IMDG-Code (Seefracht) festgelegt.
Quelle: https://unece.org/transport/dangerous-goods
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