Rechtliches Gehoer
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtliches_Geh%C3%B6r
Rechtliches Gehör bezeichnet das verfassungs- oder verwaltungsrechtlich verbürgte Recht einer betroffenen Partei in einem Verfahren, die eigenen Einwände vorbringen zu dürfen, Beweisanträge zu stellen und sich zu den vorgetragenen Sachverhalten zu äußern, bevor eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung getroffen wird.
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