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Rechtshilfeverfahren

Quelle: https://e-justice.europa.eu/130/DE/judicial_cooperation_in_cross_border_cases?init=true
Ein Rechtshilfeverfahren ist ein formelles Verfahren, bei dem eine Behörde in einem Staat eine andere Behörde in einem anderen Staat um rechtliche Unterstützung bittet. Ziel ist die grenzüberschreitende Beschaffung von Beweismitteln, die Zustellung von Schriftstücken, die Vollstreckung von Urteilen oder andere administrativ-judizielle Maßnahmen im Rahmen strafrechtlicher, zivilrechtlicher oder verwaltungsrechtlicher Angelegenheiten, die logistisches oder transnationales Handeln betreffen.

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