Rechtswahl
Quelle: https://www.law.cornell.edu/wex/choice_of_law
Im Vertragsrecht bezeichnet Rechtswahl die vertraglich vereinbarte Bestimmung des anwendbaren Rechts, also zu welchem Recht Streitfragen, Vertragsauslegung und Erfüllung des Vertrags beurteilt und durchgesetzt werden.
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