Zollwertberufung
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Customs_valuation
Zollwertberufung ist der Rechtsbehelf, mit dem eine Partei gegen eine Entscheidung der Zollbehörde zum Zollwert einer Ware vorgeht, z. B. durch Einlegung eines Widerspruchs bzw. eines Rechtsmittels, um den festgesetzten Zollwert anzufechten oder zu korrigieren.