Direktanspruch Versicherung
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Direktanspruch
Direktanspruch Versicherung bezeichnet einen direkten Rechtsanspruch des Anspruchstellers gegenüber der Versicherungsgesellschaft, insbesondere in Fällen, in denen der Versicherer unmittelbar für den versicherten Schaden verantwortlich gemacht wird und der Anspruch nicht über Zwischeninstanzen oder den Versicherungsnehmer abgewickelt wird.
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