Rechtsbehelf
Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/Rechtsbehelf
Begriff für den gesetzlichen Weg, eine behördliche oder verwaltungsseitige Entscheidung anzufechten, z. B. Widerspruch, Klage oder Beschwerde; dient dem Schutz vor rechtswidrigen Entscheidungen.
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