Herabsetzung der Vertragsstrafe
Quelle: https://www.rechtslexikon.de/Vertragsstrafe.html
Herabsetzung der Vertragsstrafe bezeichnet die Absenkung eines vertraglich vereinbarten Sanktionsbetrags (Vertragsstrafe) bei Verletzung einer vertraglichen Pflicht. Die Herabsetzung kann durch Gerichtsentscheidung oder vertragliche Vereinbarung erfolgen und dient dazu, die Vertragsstrafe angemessen und verhältnismäßig zur Schwere des Verstoßes sowie zu den Umständen des Falls zu gestalten.
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