Rückerstattungsbescheid
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Mehrwertsteuer/Rueckerstattungsbescheid.html
Ein Rückerstattungsbescheid ist eine formale Entscheidung einer zuständigen Behörde, mit der der Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Beträge (z. B. Mehrwertsteuer, Abgaben oder Gebühren) festgestellt und der zuvor gezahlte Betrag jeweils dem Antragsteller zurückerstattet wird. Er wird in der Regel nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ausgestellt und enthält Höhe der Erstattung, Rechtsgrundlage und Auszahlungsmodalitäten.