Gestellungsablehnung
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gestellung
Die Gestellungsablehnung bezeichnet die Ablehnung durch den Auftraggeber, Empfänger oder einen bevollmächtigten Vertreter, eine zur Beförderung vorgesehene Ware dem Frachtführer oder Spediteur zu übergeben oder zu präsentieren. Dadurch wird die Verladung bzw. die Bereitstellung der Güter zum Transport verweigert bzw. verhindert.