Einfuhrveredelungsverfahren (IPR)
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/calculation-customs-duties/customs-procedures/inward-processing-relief_en
Einfuhrveredelungsverfahren (Inward Processing Relief, IPR) ist ein Zollverfahren, das die vorübergehende Einfuhr nicht-europäischer Waren in das Zollgebiet zur Verarbeitung oder Veredlung unter Zollkontrolle und den anschließenden Wiederausfuhr ermöglicht, ohne dass Einfuhrzölle und bestimmte Steuern anfallen. Zölle werden nur auf Waren fällig, die nach der Verarbeitung im Zollgebiet verbleiben.
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