Verpackungsvorschrift
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/verpackungsvorschrift-54284
Eine verbindliche Vorgabe, die festlegt, wie Güter hinsichtlich Materialien, Abmessungen, Gewichtslimits, Kennzeichnung und Schutzmaßnahmen zu verpacken sind, um Sicherheit, effiziente Handhabung und Einhaltung rechtlicher Vorschriften im Transport- und Lagerbereich zu gewährleisten.
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