geliefert verzollt (DDP)
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms/
Eine Lieferbedingung, bei der der Verkäufer die Ware dem Käufer geliefert hat, nachdem alle Zollabfertigungen abgeschlossen sind, alle Zölle, Steuern und Abgaben entrichtet wurden; der Verkäufer trägt das Risiko und die Kosten bis zum benannten Bestimmungsort.
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