Praeferenzverzicht Rueckwirkung
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/
Praeferenzverzicht Rueckwirkung beschreibt den rechtlichen Vorgang, bei dem der Verzicht auf eine präferierte Zoll- oder Handelsregelung (z. B. Ursprungspräferenz) so ausgestaltet ist, dass die Rechtsfolgen auch für Vorgänge oder Vorgänge auftreten, die zeitlich vor dem Verzicht stattgefunden haben. Das bedeutet, dass sich die Wirkung des Verzichts rückwirkend auf bereits abgeschlossene Transaktionen, Zölle oder Ursprungseinstufungen erstrecken kann.
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