Incoterms Fiskalvertretung
Hinweis: Der Ausdruck ist kein offizieller Incoterms-Begriff. Er bezeichnet die Beauftragung einer lokalen Fiskalvertretung zur Einhaltung von Mehrwertsteuer- bzw. Umsatzsteuerpflichten bei grenzüberschreitenden Handelsgeschäften. In der Praxis kann eine Fiskalvertretung erforderlich sein, damit ein ausländischer Unternehmer in einem anderen Land umsatzsteuerliche Pflichten erfüllt, Abgaben abgeführt und relevante Meldungen vorgenommen werden. Die konkrete Zuordnung von Verantwortlichkeiten richtet sich nach den gewählten Incoterms …
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