Steuerrechtskraft
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtskraft
Steuerrechtskraft bezeichnet die rechtskräftige, nicht mehr angreifbare Festsetzung einer Steuer. Nach Ablauf von Rechtsmitteln ist der Steuerbescheid endgültig und kann nicht mehr mit Einsprüchen angefochten werden; er wirkt als Rechtsgrund für Erhebungs- oder Vollstreckungsmaßnahmen.