Kündigung aus wichtigem Grund
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html
Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist die außerordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine der Vertragsparteien, weil dem kündigenden Teil aus einem schwerwiegenden Grund die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Sie erfolgt in der Regel fristlos und setzt eine Prüfung des konkreten wichtigen Grundes voraus, der eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses unvereinbar macht.
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