Obhutshaftung
Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/Obhutshaftung
Obhutshaftung bezeichnet die Haftung eines Verwahrers oder Hafters (z. B. eines Lagerhalters, Transportunternehmens oder Frachtführers) für Schäden oder Verluste an Gütern, die ihm zur Obhut überlassen wurden. Sie umfasst Schäden durch unsachgemäße Verwahrung, Missachtung vertraglicher Pflichten oder Vernachlässigung, soweit kein weitergehender Haftungstatbestand greift.
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