Außenhaftung
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fenhaftung
Die rechtliche Haftung einer Partei (z. B. eines Frachtführers oder Spediteurs) gegenüber Dritten bzw. außerhalb des eigenen Vertragsverhältnisses für Schäden oder Verlust, der durch deren Handlungen oder Unterlassen entsteht; als Außen- bzw. Drittshaftung bezeichnet.