Erfolgshaftung
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Erfolgshaftung
Haftung für das vertraglich zugesagte Ergebnis einer Leistung, unabhängig davon, ob Verschulden vorliegt. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für das Erreichen des vertraglich vereinbarten Erfolgs bzw. Resultats der Leistung (Erfolgshaftung) statt lediglich für Pflichtverletzungen oder Verschulden.