Exportkontrollverantwortlichkeit
Quelle: https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Aussenwirtschaftsrecht/Exportkontrolle/exportkontrolle_node.html
Verantwortung einer Organisation, sicherzustellen, dass Exporte gemäß geltenden Rechtsvorschriften, Richtlinien und Verfahren zum Exportkontrollrecht durchgeführt werden. Dazu gehören Klassifizierung von Gütern, Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen, Endnutzprüfungen, Sanktions- und Embargoregeln, Dokumentation, Schulung und laufende Überwachung der Compliance.
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