Lagerhalterhaftung
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/
Die Lagerhalterhaftung bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Haftung des Lagerhalters für Schäden oder Verluste an gelagerten Gütern, die im Rahmen der Verwahrung auftreten. Sie gilt in der Regel unabhängig vom Verschulden des Lagerhalters, soweit gesetzlich zulässig, und umfasst Maßnahmen wie ordnungsgemäße Verwahrung, Sorgfaltspflichten und Haftungshöhe gemäß HGB bzw. vertraglicher Vereinbarungen.
Verwandte Begriffe
⚖️ ICC Incoterms 2020
Incoterms 2020 Simulator: Wer tragt Kosten & Risiko?
Alle 11 Incoterms 2020 analysieren: Kostenmatrix, Risiko-Timeline, Versicherungslücken-Detektor und Zollverantwortung – kostenlos, ohne Login.