Spezialverkehrsfahrzeugladungsfreigabehaftung
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Spezialverkehr
Haftung des Verladeverantwortlichen (z. B. FrachtfĂŒhrer, Verlader oder Betreiber) fĂŒr SchĂ€den, Verluste oder UnfĂ€lle, die aus der Erteilung, VersĂ€umnis oder fehlerhaften DurchfĂŒhrung der Freigabe bzw. Genehmigung der Ladung bzw. des Spezialverkehrsfahrzeugs resultieren; umfasst Pflichten zur korrekten Ladungssicherung, Einhaltung von Freigabe- und Begleitprozessen sowie gesetzlicher Genehmigungen.
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