Gesamtschuld
Quelle: https://dejure.org/gesetze/BGB/421.html
Gesamtschuld bezeichnet die Haftung mehrerer Schuldner gegenĂŒber einem GlĂ€ubiger, wobei jeder Schuldner fĂŒr die gesamte Verbindlichkeit haftet. Der GlĂ€ubiger kann die Forderung gegen jeden einzelnen Schuldner geltend machen; Zahlungen eines Schuldners entlasten die anderen Schuldner in der Regel nicht anteilig, sondern es bleibt eine solidarische Haftung bestehen.
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