Ueberlassungswiderruf
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/ueberlassung
Rücknahme oder Widerruf der Überlassung von Gütern oder deren Besitz an eine andere Partei (z. B. Entsprechung zu einer Lieferung oder Bereitstellung), sodass der Eigentümer bzw. Verleiher die Wiederherstellung der ursprünglichen Besitz- oder Verfügungsgewalt verlangt oder durchsetzt.