Außer Kraftsetzung
Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/Au%C3%9Fer_Kraft_setzen
Die Außer-Kraftsetzung bedeutet die offizielle Aufhebung oder Aussetzung einer Rechtsnorm, Regelung oder Vorschrift, sodass sie nicht mehr verbindlich gilt.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe könnten Sie auch interessieren