Grenzterminalabweisung
Quelle: https://www.zoll.de/EN/Businesses/Imports/Basics/Customs-clearance.html
Eine Grenzterminalabweisung bezeichnet die Verweigerung der Abfertigung oder Weiterleitung von Gütern an einem Grenzterminal durch Zoll- oder Grenzbehörden, etwa aufgrund fehlender oder unvollständiger Zolldokumente, fehlender Genehmigungen oder Nichteinhaltung von Zoll-/Sicherheitsanforderungen.