Schadenabweisung
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/schadenabweisung
Begriff in Logistik, Versand und Versicherungswesen für die formale Ablehnung einer gemeldeten Schadensersatzforderung. Die Schadenabweisung bedeutet, dass der Anspruch auf Schadenersatz von dem Verantwortlichen (z. B. Frachtführer, Spediteur oder Versicherer) nicht anerkannt oder nicht übernommen wird. Gründe können unzureichende Nachweise, Fristversäumnisse, Ausschlussklauseln oder vertragliche Haftungsbeschränkungen sein.